Angehängte elektronische Rechnung nur verschlüsselt

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die elektronische Rechnung in jeder beliebigen Bild- oder Textdatei versendet werden kann, solange die Voraussetzungen für die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gegeben sind.

Sicherheitshinweis: Rechnungen sollten per E-Mail nur TLS, das bedeutet Ende-zu-Ende-verschlüsselt, versendet werden. Denn der Rechnungsempfänger bzw. der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 18.12.2024 Az. 12 U 9/24 (die Revision ist zugelassen) entschieden, dass der Unternehmer bzw. Rechnungsaussteller auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn die Rechnung per E-Mail gehackt wurde, die Kontodaten geändert wurden und der Empfänger auf das falsche Konto eingezahlt hat.

„Der Rechnungsaussteller als Verantwortlicher für den eingetretenen Schaden hat keinen Anspruch auf erneute Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages durch die Kundin oder den Kunden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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