Die Stadt >> Die neue Grundsteuer >> Der „Goldesel“

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, macht deutlich, dass die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden zählt und die Gemeinden diese Mittel benötigen, um damit eigentlich Schulen, Kitas, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur, wie beispielsweise Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen. Allerdings kann man bei der Stadt Essen einen anderen Eindruck gewinnen.

Die Stadt ist hoch verschuldet – man spricht von drei Milliarden Euro – und dennoch zählen für den OB und seinen Stadtrat der Stadion-Neu-/Ausbau eines drittklassigen Fußballvereins, der Bau einer Konzertarena (trotz der Nachbarschaft zur Schalke-Arena), die Totalsanierung der Regattatribüne am Baldeneysee und die Erweiterung des Stadtbahnschienennetzes in einem Stadtteil, der noch nicht einmal existiert, zur Infrastruktur.

Wie bereits erwähnt, ist die Stadt hoch verschuldet. Ist das vielleicht der Grund, warum die Stadt – und maßgeblich ihr OB Kufen – so unnachgiebig nach der Erteilung von nachweislich unkorrekten Grundsteuermessbescheiden durch das jeweilige Finanzamt nun ihrerseits Grundsteuerbescheide erlässt und keine Aussetzung des Vollzuges akzeptiert, obwohl das Verfahren bei dem jeweiligen Finanzamt noch gar nicht entschieden ist?

Zwingt die Stadt Essen ihre Bürger in jedem Einzelfall vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Kalkül, dass wegen des komplizierten Verfahrens wahrscheinlich nur eine „überschaubare“ Minderheit der Bürger diesen Weg beschreitet?

Ein Drama in 6 Akten

I.
„Der deutsche Bundesrat hat im Jahr 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Der Hintergrund der Reform war, dass die Grundsteuer bislang gegen das Gleichheitsprinzip nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstieß. Der Bund hat bei der Einführung davon gesprochen, die Reform aufkommensneutral zu gestalten“, erinnert Steuerberater Roland Franz.

Das Land NRW interpretiert: Städte und Gemeinden bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. Die aufkommensneutralen Hebesätze, die das Land berechnet hat, können den Entscheiderinnen und Entscheidern in den Rathäusern und Räten als Anhaltspunkte dienen, wenn sie die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau halten wollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jeden Menschen und jedes Unternehmen gleich bleibt, wenn eine Kommune den ermittelten Hebesatz des Landes anwendet.

Weiter führt das Land NRW aus:
„Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger.“ (https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze).

„Ein Eckpfeiler der neuen Grundsteuer war, dass für eine Vielzahl von Grundstücken bei der Bewertung durch das Finanzamt die Bodenrichtwerte für Bauland zugrunde gelegt wurden, und zwar auch für Gartengrundstücke, Brachland, Waldflächen innerhalb einer Bebauung usw.“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

II.
Es gab heftige Kritik an dieser Verfahrensweise. Nun zeigt ein Rechtsgutachten, dass die neue Regelung ebenfalls nicht verfassungskonform sein könnte (Gregor Kirchhof, der Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg). Die beiden Verbände, die das Gutachten beauftragt hatten, haben gegen das sogenannte Bundesmodell Musterklagen eingereicht. Das Bundesmodell gilt in 11 Bundesländern, darunter auch in Nordrhein-Westfalen.

„Auch der Bundesfinanzhof hat Zweifel an der Berechnung der neuen Grundsteuer angemeldet. Hausbesitzer müssten nachweisen können, dass ihr Grundstück weniger wert ist als vom Finanzamt ermittelt“, berichtet Steuerberater Roland Franz.

Die Grundsteuerreform hat in einigen Fällen zu drastischen Erhöhungen geführt:
– In Berlin-Biesdorf beispielsweise muss ein Grundstückseigentümer trotz fehlender Infrastruktur wie Trink- und Abwasseranschlüssen 911,80 Euro zahlen, vorher waren es 400 Euro. (Steigerung: etwa 108 Prozent).

– In Aalen (Baden-Württemberg) stieg beispielsweise die Steuer für eine 300 Quadratmeter große Immobilie z.B. von 154 Euro auf 322 Euro pro Quartal (Steigerung: 109 Prozent).

– Ein Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt eine Erhöhung der jährlichen Grundsteuer von 350 Euro auf 3.900 Euro (Steigerung: mehr als 1.000 Prozent).

* Angaben: „Bund der Steuerzahler“ und Verband „Haus & Grund“

III.
In der Zwischenzeit haben die meisten Immobilienbesitzer – im Behördenterminus „Steuerpflichtige“ genannt – Post vom Finanzamt erhalten. „In vielen Fällen haben Steuerpflichtige sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid einen begründeten Einspruch eingelegt. Eine Bestätigung über den Eingang des Einspruchs erteilt das Finanzamt in der Regel nicht. Zudem hat die Praxis gezeigt, dass die Finanzämter die meisten Einsprüche offensichtlich ruhen lassen, denn bisher gab es nur in den wenigsten Fällen berichtigte Bescheide“, fügt Steuerberater Roland Franz hinzu.

IV.
Dieser „Schwebezustand“ hindert die Stadt Essen aber nicht daran, die Grundsteuerwert- und -messbescheide für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde zu legen, die neue Grundsteuer „in Rechnung“ zu stellen und gnadenlos einzutreiben. Das heißt, der Bürger, Immobilienbesitzer bzw. Steuerpflichtige muss in jedem Einzelfall Klage einreichen. Im Fall der Stadt Essen ist es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Dort liegen laut der Jahresstatistik 2024 des Gerichts derzeit 9.000 unbearbeitete Fälle vor (Dr. Siegbert Gatawis, Präsident des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, WAZ/NRZ, 25.04.2025). Offensichtlich hat die Stadt Essen den Anspruch, diese Zahl unnütz zu erhöhen.

V.
Die Stadt Essen ist bankrott. Das ist wohl der Grund für diese unnachgiebige, ja gnadenlose Vorgehensweise. Der Stadt ist vermutlich bewusst, dass höchstens 20 Prozent der betroffenen Bürger die Hilfe eines Verwaltungsgerichts in Anspruch nehmen werden.

VI.
Ist die Stadt bankrott? Man könnte es meinen.
Die Pro-Kopf-Verschuldung lag 2023 zwar nicht bei 9.419 Euro wie in der höchst verschuldeten Gemeinde Duisburg, aber auch nicht bei 6,62 Euro wie in der am niedrigsten verschuldeten Gemeinde Salzkotten (Kreis Paderborn).
Nur der Vollständigkeit halber: Die Stadt Velen im Kreis Borken war 2023 die einzige Kommune in NRW ohne Schulden.
In Essen liegt sie immerhin bei 5.237 Euro.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kommunen-schulden-gestiegen-100.html

Dazu zwei Beispiele:
Auf der einen Seite will die Stadt das Parken am Baldeneysee „bewirtschaften“, also kostenpflichtig machen, wie die NRZ berichtete. Auf der anderen Seite drängt der Oberbürgermeister Kufen auf den Ausbau des RWE-Stadions (siehe NRZ Nr. 84 vom 9.4.2025). Die Kosten belaufen sich vorerst auf 27,36 Millionen Euro.
https://www.waz.de/lokales/essen/article408650117/ob-kufen-forciert-stadionausbau-fuer-27-millionen-euro.html

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

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