Der Brief vom Finanzamt wird für viele Steuerzahler bald der Vergangenheit angehören. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Steuerbescheid zum Regelfall, wenn die Steuererklärung online übermittelt wurde. Steuerbescheide in Papierform gibt es nur noch auf expliziten Wunsch. Wer darauf nicht verzichten möchte, muss selbst aktiv werden.
Mit einem Jahr Verspätung kommt sie, die automatische Umstellung von Briefen in Papierform auf elektronische Post. Im Fachjargon der Finanzämter DIVA, kurz für digitaler Verwaltungsakt, genannt. Umweltschonend und zeitgemäß landen der Steuerbescheid und weitere Schreiben des Finanzamts bald im ELSTER-Postfach oder alternativ im Postfach der Steuersoftware, mit der die Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt wurde. Ein zusätzliches Schreiben per Post gibt es nicht.
Umstellung von Opt-in zu Opt-out
Den elektronischen Versand gab es bisher auch schon, jedoch war er die Ausnahme und musste im ELSTER-Konto aktiv beantragt werden. Zum kommenden Jahreswechsel dreht die Finanzverwaltung den Spieß um. Wer weiterhin seinen Papierbescheid im Briefkasten an der Haustür vorfinden möchte, muss der elektronischen Zustellung im ELSTER-Konto widersprechen.
Der Widerspruch ist schon jetzt möglich. Unter „Formulare & Leistungen“ lässt sich der Bereich in ELSTER leicht verwalten. Über die Option „Dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen“ kann die Papierzustellung gewählt werden. Diese Einstellung gilt dann dauerhaft, bis sie wieder abgeändert wird.
Bescheid kommt nicht per E-Mail
Eine E-Mail benachrichtigt darüber, dass ein neues Dokument im ELSTER-Postfach vorliegt. Verwendet wird diejenige E-Mail-Adresse, die in ELSTER hinterlegt wurde. Zur Identifizierung enthält die E-Mail die Steuernummer des Steuerzahlenden. Weitere persönliche Daten bleiben außen vor. Der Steuerbescheid selbst wird nicht per E-Mail verschickt.
Um an das pdf-Dokument zu gelangen, muss der Bescheid in ELSTER beziehungsweise über die verwendete Steuersoftware abgerufen werden. Anschließend kann er eingesehen und abgespeichert werden. Die digitale Archivierung und schnellere Verfügbarkeit mag für viele Steuerpflichtige vorteilhaft sein, zumal der elektronische Bescheid rechtsverbindlich und dem Papierbescheid gleichgestellt ist.
Risiko verstrichene Einspruchsfrist
Wer nur recht selten und sporadisch in sein E-Mail-Postfach schaut, kann jedoch wertvolle Zeit verlieren oder sogar eine wichtige Frist verpassen. Denn der digitale Steuerbescheid gilt rechtlich am vierten Tag nach der Bereitstellung in ELSTER als bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Einspruchsfrist gegen den Bescheid.
Die Frist verstreicht ganz unabhängig davon, ob der Bescheid tatsächlich abgeholt und gelesen wurde. Gerade wenn das Finanzamt von der eingereichten Steuererklärung abweicht, kann das entscheidend sein. Ein nicht berücksichtigter Kostenpunkt oder eine andere steuerliche Bewertung lässt sich nur innerhalb der entsprechenden Frist mit einem Einspruch überprüfen und korrigieren.
Was Steuerzahler tun sollten
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt deshalb, nachzuschauen, ob E-Mail-Benachrichtigungen im ELSTER-Postfach aktiviert sind sowie das eigene E-Mail-Postfach regelmäßig zu kontrollieren, um den Steuerbescheid zeitnah zu bemerken. Auch der ELSTER-Zugang selbst sollte überprüft werden, um den Start ins digitale Verfahren abzusichern. Dazu gehören die Gültigkeit des Zertifikats und die Aktualität der hinterlegten E-Mail-Adresse. Dann steht dem digitalen Empfang nichts im Wege.
Wer die Steuererklärung elektronisch abgibt, aber weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, sollte noch vor der Abgabe der nächsten Steuererklärung den Widerspruch im ELSTER-Konto hinterlegen. Denn die Neuregelung betrifft alle Steuerbescheide, die ab dem 1. Januar ausgestellt werden, unabhängig davon, für welches Jahr die Steuererklärung abgegeben wurde.
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung auch in Zukunft in Papierform einreichen, erhalten wie gewohnt ihren Papierbescheid. Somit wird das Finanzamt den laut Sozialverband VdK rund 2,8 Millionen Menschen in Deutschland gerecht, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen keinen Internetzugang haben.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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