Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil II

Essen – Haushaltnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgesetzt werden, wie zum Beispiel Putzen, Gartenarbeit, Schornsteinfeger, Hausmeister oder Winterdienst. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent aller Kosten gewährt wird, maximal sind 4.000 Euro abziehbar. Handwerkerleistungen […]